Fenster, Türen, Dämmung und Sonnenschutz werden vom Staat gefördert. Wir von der Rau GmbH zeigen Ihnen, wie viel Sie bekommen können – und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Der Bund fördert energetische Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle sind Zuschüsse möglich.
Fragen Sie bei der Rau GmbH an und erhalten Sie ein Angebot für Ihre geplante Maßnahme.
Mit dem Fördermittelcheck sehen Sie, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. Sie können den Check direkt selbst durchführen.
Unser Partner FörderHeld reicht den Antrag beim BAFA ein. Erst nach der Bestätigung darf die Maßnahme beginnen.
FörderHeld begleitet Sie bis zur Auszahlung und unterstützt bei der Einreichung des Verwendungsnachweises.
Sie wissen nicht, ob sich Ihre Sanierung lohnt? Der Fördermittelcheck hilft Ihnen dabei, die mögliche Förderung und Ihre tatsächlichen Kosten einzuschätzen.
Statt nur ungefähre Prozentangaben zu sehen, erhalten Sie eine Beispielrechnung mit konkreten Beträgen. Das Ergebnis können Sie direkt als PDF ausgeben.
Unverbindliche Beispielrechnung. Die tatsächliche Förderung richtet sich nach den geltenden Voraussetzungen und dem Zuwendungsbescheid.
Für die Abwicklung arbeiten wir mit FörderHeld zusammen, einem bundesweit tätigen Förderservice für energetische Sanierungen. Über 1.000 Handwerksbetriebe und mehr als 10.000 Bauherren nutzen den Service bereits. Sie haben dort einen festen Ansprechpartner – vom Antrag bis zur Auszahlung.
Das Honorar richtet sich nach Ihrer Auftragssumme und beginnt bei 149 €. Fällig wird es erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Liegt keine Zusage vor, zahlen Sie nichts.
Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
Laut den Angaben des Förderservices erfolgt die Einreichung beim BAFA innerhalb von 24 Stunden werktags. Der Zuwendungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Wochen. Für die Umsetzung haben Sie anschließend 36 Monate Zeit.
Nein. Warten Sie die erforderliche Einreichung und Bestätigung ab. Vorher darf die Maßnahme nicht begonnen werden. Insbesondere dürfen keine Anzahlung geleistet und kein Material bestellt werden, wenn dadurch der Förderanspruch gefährdet wird.
Für die Grundförderung ist ein individueller Sanierungsfahrplan nicht grundsätzlich erforderlich. Ob er sich für Ihre Maßnahme lohnt, hängt unter anderem von der Investitionssumme und den geltenden Förderregeln ab.
Auch Mehrfamilienhäuser können förderfähig sein. Die förderfähigen Höchstgrenzen und Voraussetzungen richten sich unter anderem nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Wir von der Rau GmbH klären mit Ihnen, ob und in welcher Höhe Ihre Maßnahme gefördert werden kann. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Angaben zu Förderprogrammen und Förderhöhen können sich ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Diese Seite ersetzt keine Energieberatung. Die tatsächliche Förderfähigkeit muss für die jeweilige Maßnahme geprüft werden.